Sicherheitsbeauftragten‒Schulung 2026
Am 23.06.2026 in Regensburg
Praxiswissen für Sicherheitsbeauftragte und Mitarbeiter die im Arbeitsschutz mitwirken.
Gesetzliche Grundlage:
In Unternehmen mit regelmäßig mehr als zwanzig Beschäftigten hat der Unternehmer gem. dem Sozialgesetzbuch § 22 SGB VII Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Wie viele, richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten und den bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren.
max. 20 Teilnehmer
2 Referenten
20+ Jahre Erfahrung